Rechtshilfe für hilfebedürftige Mitbürger “Pflege Charta”
- Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium für Gesundheit haben die Charta verfasst und herausgegeben.
- Sie soll die Rolle und die Rechtsstellung der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen stärken und Informationen und Anregungen bei der Gestaltung des Hilfe- und Pflegeprozesses gewähren.
- Wir, unsere Vertragspartner sowie die von uns vermittelten Betreuungskräfte stehen uneingeschränkt hinter den in der Charta definierten Artikeln.
- Unsere Einstellung und unser Handeln sind geprägt von Respekt vor älteren und hilfebedürftígen Menschen.
- Die Charta ist für uns die Grundlage unserer Arbeit.