Hoher Betreuungsaufwand ab 2.350 € pro Monat, für eine 2.te pflegebedürftige Person, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 (inkl. Dienstleistungsgebühr, zuzügl. 70€ Feiertagszuschlag an Ostern, Pfingsten und Weihnachten, zuzügl. An- und Abreisekosten)
- Große Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes
- Dies kann z. B. der Fall sein bei: Schwere Alzheimer/Demenz, Bettlägerigkeit, Krebspatienten, schwerem Schlaganfall
- In den meisten Fällen muss eine nächtliche Rufbereitschaft vorhanden sein
- Oftmals ist auch der Kontakt mit ärzten und Pflededienst von Bedeutung
- Die Betreuungskraft muss sehr große Erfahrung haben und den Belastungen gewachsen sein
- Gute bis sehr gute Deutschkenntnisse der Betreuungskraft