Ab dem 01.01.2015 wurde der Mindestlohn für Betreunngskräfte eingeführt.
Das Zollamt wird ab dem 01.01.2015 direkt informiert über das Personal,das nach Deutschland kommt.
Der allgemeine Mindestlohn und die Branchenmindestlöhne werden durch die Zollbehörden kontrolliert. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt werden. Er gilt aber auch für ausländische Arbeitnehmer und für Arbeitgeber, die ihren Firmensitz im Ausland haben, ihre Arbeitnehmer aber in Deutschland arbeiten.