Pflege Sachleistung ab dem 01.01.2017 – Anspruch pro Monat.
Pflegegrad 1:
Definition & Voraussetzung
Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 wird es zukünftig einfacher sein eine Pflegebedürftigkeit festzustellen, da die Gutachter eine „Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ feststellen müssen, welche durch nur leichte Einschränkungen im Alltag bereits erreicht wird. Diese „Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ bekommt, wer im Neuen Begutachtungsassessment mindestens 12,5 Punkte erreicht.
Den Pflegegrad 1 gab es nach dem alten System der Pflegestufen noch nicht, weshalb es zu mehr Ansprüchen ab 2017 kommen wird.
Leistungen
Pflegebedürftige, die den anerkannten Pflegegrad 1 haben, bekommen weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen aus der Pflegeversicherung. Sie erhalten jedoch den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro.
Den Entlastungsbetrag können Pflegbedürftige im Pflegegrad 1 für die Finanzierung von stationärer Pflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege sowie Tages-und Nachtpflege anrechnen lassen, da Personen mit Pflegegrad 1 keinen generellen Anspruch auf diese Leistungen haben.
Pflegesgrad 2 :
Definition & Voraussetzung
Personen, die ab 2017 den Pflegegrad 2 zugewiesen bekommen haben laut dem Gutachten des MDK eine „Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Personen mit Pflegestufe 0 mit Demenz und Pflegestufe 1 werden 2017 in den Pflegegrad 2 überführt. Bei dem neuen Begutachtungsassessment müssen mindesten 27 und höchsten 47,5 Punkte erreicht werden, um den Pflegegrad 2 zu bekommen.
Leistungen
Betroffene mit Pflegegrad 2 erhalten sowohl Pflegegeld von monatlich 316 Euro bei häuslicher Pflege als auch Pflegesachleistungen von monatlich 689 Euro durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Pflegesachleistungen rechnet der ambulante Dienst automatisch mit den Pflegekassen ab. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden, wobei dann der Anteil an Pflegegeld geringer ausfällt. Daneben haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 ebenfalls Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich.
Für die Kurzzeitpflege sind im Pflegegrad 2 für bis zu 28 Tage im Jahr maximal 1.612 Euro vorgesehen. Dabei gilt, dass bei nicht genutztem Anspruch der Verhinderungspflege sogar bis zu 3.224 Euro für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege im Jahr genutzt werden kann.
Für Verhinderungspflege kann ein Zuschuss von 1.612 Euro gewährt werden. Hier gilt auch, dass im Falle der Nichtnutzung der Kurzzeitpflege ein Anspruch auf 2.418 Euro besteht. Ab 2017 erhalten Personen mit Pflegegrad 2 nur noch 770 Euro für die vollstationäre Pflege, damit besteht eine Leistungsminderung zu den vergangenen Jahren. Für die Tages- und Nachtpflege können 689 Euro im Pflegegrad 2 angerechnet werden.
Pflegegrad 3
Definition & Voraussetzungen
Wenn der Pflegegrad 3 festgestellt wird, liegt eine „Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor. Im Neuen Begutachtungsassessment wird der Pflegegrad 3 ab 47,5 bis 70 Punkte vergeben. Personen mit Pflegestufe 1 mit Demenz und Pflegestufe 2 werden ab 2017 automatisch in den Pflegegrad 3 eingegliedert.
Leistungen
Personen mit Pflegegrad 3 können sowohl Pflegegeld in häuslicher Pflege als auch Pflegesachleistungen in Verbindung mit einem ambulanten Dienst erhalten. Das Pflegegeld beträgt bei diesem Pflegegrad 545,00 Euro monatlich und die Pflegesachleistungen 1.298 Euro pro Monat. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden, wobei dann der Anteil an Pflegegeld geringer ausfällt.
Daneben haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 ebenfalls Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Für die Kurzzeitpflege sowie für die Verhinderungspflege stehen im Jahr 1.612 Euro zur Verfügung. Wird nur die Kurzzeitpflege, nicht aber die Verhinderungspflege beansprucht kann für die Kurzzeitpflege sogar einen Zuschuss von 3.224 Euro für bis zu acht Wochen erhalten werden. Wird nur die Verhinderungspflege, nicht aber die Kurzzeitpflege genutzt, kann bis zu 2.418 Euro jährlich erhalten. Zusätzlich kann die Hälfte des Pflegegeldes, also 272,50 Euro für sechs Wochen bei Verhinderungspflege und acht Wochen bei Kurzzeitpflege bezogen werden.
Personen mit Pflegegrad 3 erhalten für die Tages- und Nachtpflege 1.298 Euro pro Monat. Für die stationäre Pflege in Pflegeheimen gibt es ab 2017 nur noch 1.262 Euro pro Monat.
Hinweis: Die Handhabung mit dem Eigenanteil im Pflegeheim ändert sich ab 2017 dahingehen, dass dieser nun nicht mehr steigt, sofern ein höherer Pflegegrad erreicht wird, sondern er bleibt innerhalb eines Pflegeheims gleich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Eigenanteil in allen Pflegeheimen gleich ist. Er wird sich dennoch unterscheiden, da jedes Pflegeheim unterschiedliche Preise hat. Neben dem Eigenanteil für die Pflege müssen Bewohner weiterhin Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten selbst tragen.
Pflegegrad 4
Definition & Voraussetzungen
Um den Pflegegrad 4 zu erhalten muss nachweislich eine „Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegen. Im neuen Begutachtungsassessment muss die zu begutachtende Person mindestens 70 bis höchstens 90 Punkte zugeteilt bekommen. Ab 2017 erhalten so neue Antragsteller nach Überprüfung falls notwendig den Pflegegrad 4, und außerdem auch Personen mit Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz sowie mit Pflegestufe 3.
Leistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf 728 Euro Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612 Euro pro Monat. Zusätzlich haben sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich.
Für die Kurzzeitpflege sowie für die Verhinderungspflege stehen im Jahr 1.612 Euro zur Verfügung. Wird nur die Kurzzeitpflege, nicht aber die Verhinderungspflege beansprucht, kann für die Kurzzeitpflege sogar ein Zuschuss von 3.224 Euro für bis zu acht Wochen beantragt werden. Wird nur die Verhinderungspflege, nicht aber die Kurzzeitpflege genutzt, kann man bis zu 2.418 Euro jährlich erhalten. Zusätzlich kann die Hälfte des Pflegegeldes, also 364 Euro für sechs Wochen bei Verhinderungspflege und acht Wochen bei Kurzzeitpflege bezogen werden.
Personen mit Pflegegrad 4 erhalten für die Tages- und Nachtpflege 1.298 Euro pro Monat. Für die stationäre Pflege in Pflegeheimen wird eine Leistung von 1.775 Euro gewährt.
Pflegegrad 5
Definition & Voraussetzung
Mit dem 5. und damit höchsten Pflegegrad werden die höchsten Leistungen von den Pflegekassen an Pflegeversicherte gewährt. Pflegebedürftige müssen von den Gutachtern des MDK eine „Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ bescheinigt bekommen und damit im Neuen Begutachtungsassessment eine Mindestpunktzahl von 90 Punkten erreichen.
Pflegebedürftige mit bisheriger Pflegestufe 3 mit Demenz oder die „Härtefälle“ werden automatisch in den Pflegegrad 5 eingruppiert.
Leistungen & Angebote
Mit dem 5. und damit höchsten Pflegegrad werden die höchsten Leistungen von den Pflegekassen an Pflegeversicherte gewährt. Pflegebedürftige müssen von den Gutachtern des MDK eine „Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ bescheinigt bekommen und damit im Neuen Begutachtungsassessment eine Mindestpunktzahl von 90 Punkten erreichen.
Pflegebedürftige mit bisheriger Pflegestufe 3 mit Demenz oder die „Härtefälle“ werden automatisch in den Pflegegrad 5 eingruppiert.
Leistungen & Angebote
Bei häuslicher Pflege durch Angehörige erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 ein monatliches Pflegegeld von 901 Euro. Bei der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten sie 1.995 Euro. Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind auch in diesem Pflegegrad kombinierbar. Auch hier ist der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat gültig.
Für die Kurzzeitpflege wie für die Verhinderungspflege stehen im Jahr 1.612 Euro zur Verfügung. Wird nur die Kurzzeitpflege, nicht aber die Verhinderungspflege beansprucht kann für die Kurzzeitpflege sogar einen Zuschuss von 3.224 Euro für bis zu acht Wochen erhalten. Wird nur die Verhinderungspflege nicht aber die Kurzzeitpflege genutzt, gibt es bis zu 2.418 Euro jährlich. Zusätzlich kann die Hälfte des Pflegegeldes, also 364 Euro für sechs Wochen bei Verhinderungspflege und acht Wochen bei Kurzzeitpflege bezogen werden.
Personen mit Pflegegrad 5 erhalten für die Tages- und Nachtpflege 1.995 Euro pro Monat. Im Pflegegrad 5 wird die stationäre Pflege in Pflegeheimen ab 2017 mit 2.005 Euro bezuschusst.
Die Pflegestufe ist entscheidend für die Betreuung
Für die legale Arbeit in Deutschland von polnischen und slovakischen Haushaltshilfen/Betreuung sieht die polnische und slovakische Rechtsgrundlage vor, dass nur für Bedarf in Haushalten mit Angehörigen wo eine Pflegestufe zugeordnet ist, eine Arbeitskraft entsendet werden darf. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Hausarzt. Dort bekommen Sie Info und Hilfe für den MDK, der überprüft, welche Pflegestufe den Angehörigen zugeordnet ist bzw. wird.
Die Pflegedienste sind unentbehrlich und werden weiterhin für die medizinischen Pflege angefordert. Insbesondere Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 bis 5, die von der Pflegeversicherung Sachleistungen beziehen, benötigen diese Unterstützung zusätzlich zur Betreuungskraft.